Über uns — das ist Remedium
Remedium wurde ins Leben gerufen, um Uneinigkeit innerhalb von Erbengemeinschaften zu heilen und eine gütliche Erbauseinandersetzung von Immobilien zu ermöglichen. Hierfür erwirbt Remedium, im Zuge einer sog. Teilerbauseinandersetzung, den Anteil derjenigen Miterben am Objekt, die einen Verkaufswunsch hegen und ermöglicht ihnen damit ihre ersehnte finanzielle Freiheit. Anschließend bewirtschaftet Remedium die Immobilie langfristig und wertorientiert als professioneller Partner für verbleibende Miterben. Dabei kümmert sich Remedium, sofern gewünscht, insbesondere auch um notwendige energetische Sanierungsmaßnahmen. Eine Teilungsversteigerung wird vertraglich ausgeschlossen.
Veräußernde Miterben profitieren hierbei von der Realisierung eines wertadäquaten Verkaufspreises und einer zeitnahen Umsetzung ihres Verkaufswunsches. Verbleibende Miterben bleiben, entsprechend ihrer Zielsetzung, weiterhin Miteigentümer und profitieren zusätzlich von einem Rundum-sorglos-Paket im Hinblick auf die laufende Verwaltung und wertorientierte Bewirtschaftung ihrer Immobilie.
Wem hilft Remedium?
Wer steht hinter Remedium?
Es ist uns ein Anliegen, Miterben eine Alternative zu bieten, die ihren Interessen vollends gerecht wird und den familiären Frieden wahrt.
Management & Beirat

Robert Lindenstreich
Geschäftsführender Gesellschafter

Florian Kania
Geschäftsführender Gesellschafter

RA Dr. Andreas Oldenbourg
Beirat & Gesellschafter

Prof. Dr. Axel Wieandt
Beirat & Gesellschafter

Bastian Unger
Beirat & Gesellschafter

Kurt Schöffer
Beirat & Gesellschafter

Sebastian Johnston
Beirat & Gesellschafter
Remedium in der Presse

"Auch Verbraucherschützern wurde das neue Konzept schon vorgestellt. Einer der renommiertesten auf dem Gebiet ist Alexander Krolzik [...] der Verbraucherzentrale Hamburg. Die Idee der Remedium Gründer findet er interessant und durchaus erwägenswert für betroffene Familien [und] [...] würde sie den ebenfalls neueren Teilverkäufen vorziehen."
"Remedium [...] erwirbt bislang nur Objekte, die auch an Dritte vermietbar sind. Das Unternehmen erstellt ein aktuelles Wertgutachten und nimmt in der Regel einen Abschlag von 15 bis 25 Prozent vor."

"Wer verkaufen will, kriegt sein Geld, und derjenige, der die Immobilie behalten will, bleibt Miteigentümer und hat mit [Remedium] obendrein einen professionellen Partner, der sich um die wichtigen Dinge kümmert.' [...] Verbraucherschützer halten das Angebot für durchaus überlegenswert [...]"

"Oft merken wir [bei Remedium], dass selbst bei scheinbar zerstrittenen Erbengemeinschaften gute Gespräche mit den einzelnen Beteiligten möglich sind. Da sagt uns dann der eine Erbe: 'Mit Ihnen redet der ja auch ganz anders als mit mir."

"Über ein Vertragswerk wird sichergestellt, dass mit dem Miteigentümer im Anschluss an den Kauf des Miteigentumsanteils alles richtig läuft. [...] 'Eine Teilungsversteigerung schließen wir vertraglich aus, denn wir wollen ja an Bord bleiben. Wir [...] sind bereit, Objekte beispielsweise wertoptimierend zu sanieren."

"Wir streben keinen Quick Flip an, sondern wollen ein langfristiges Portfolio [...] geerbter Immobilien aufbauen.' [...] Gehen Objekte [auf Wunsch des Miteigentümers] in den Verkauf, werde man sich 'gegen ein Cash-Event nicht wehren, aber Schwerpunkt bleibt das Bündeln der Assets."
Latein: Remedium
– Abhilfe, Heilmittel
Informieren Sie sich persönlich
Erhalten Sie jetzt eine kostenlose Bewertung.